Erstantrag 
Früh handeln, selbstständig bleiben.

PflegeTec unterstützt Sie beim ersten Antrag auf Pflegeleistungen – von der Beratung bis zur Einreichung. Unser Expertenteam sorgt dafür, dass alle Unterlagen korrekt sind, beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie Schritt für Schritt, um Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung zu maximieren.

Antrag auf Pflegegrad: So läuft’s ab

01

Antrag stellen

Antrag bei der Pflegekasse einreichen

Detailliertes Formular mit Angaben zur Person und Pflegebedürftigkeit ausfüllen

Formular unterschreiben und zurückschicken

02

Pflegebegutachtung

Gutachter besucht Sie zu Hause oder telefonisch/per Video

Beobachtung von Abläufen, Beantwortung von Fragen

Gutachten basiert auf festem Punktesystem

03

Entscheidung 

Pflegekasse legt anhand des Gutachtens den Pflegegrad fest

Gegebenenfalls werden weitere Informationen eingeholt

04

Pflegegrad-Bescheid

Schriftlicher Bescheid mit Gutachten

Leistungen werden rückwirkend ab Antragsdatum gewährt

Möglichkeit zum Widerspruch bei abweichendem Ergebnis

Unterstützung von PflegeTec

Hinweis: Nach Abschluss aller Schritte erstellen wir ein individuelles, professionelles Gutachten auf Basis Ihrer Angaben, das Sie zu Ihrem Beratungsgespräch mitnehmen können.

Anmeldung

✓ Log In Partner-Portal

✓ Kontaktdaten

Fragebogen

✓ Schritt für Schritt

✓ Beantwortung der Fragen

Download

✓ Krankenhausberichte, Arztberichte hochladen

Unterschrift

✓ Bequem Online unterschreiben

Häufige Fragen zur Pflegeversicherung

Wann beantrage ich einen Pflegegrad?

Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Denn Ihr Anspruch auf Pflegeleistungen gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung – je früher, desto mehr Leistungen sichern Sie sich.

 

Welche Fragen werden bei der Pflegebegutachtung gestellt?

Bei der Pflegebegutachtung werden Fragen zu sechs Kernbereichen gestellt, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln: Mobilität (Aufstehen, Gehen), Kognition/Kommunikation (Orientierung, Entscheidungen treffen), Verhalten (psychische Probleme), Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung), Umgang mit Krankheit/Therapie (Medikamente, Verbandswechsel) und Gestaltung des Alltags/soziale Kontakte (Struktur, Hobbys).

 

Muss die Pflegekasse/ der medzinische DIenst fristen einhalten?

Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich einen Pflegegrad-Bescheid zustellen. Die Frist gilt ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Also das Datum des Anrufs oder des Eingangs des schriftlichen oder digitalen Antrags.

 

Welcher Pflegegrad steht mir zu?

Um herauszufinden, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht, muss Ihr individueller Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Mobilität, Geistige Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Körperpflege, Ernährung, Bewältigung von Alltagsaufgaben) durch einen Gutachter (z.B. vom Medizinischen Dienst) bewertet werden.

 

Wie sollte ich mich bei einem medizinischen Gutachter verhalten?

Beim medizinischen Gutachter sollten Sie authentisch, wahrheitsgemäß und detailliert sein: Bleiben Sie bei Ihrem gewohnten Alltag, übertreiben Sie nicht, aber verschweigen Sie auch nichts, nutzen Sie konkrete Beispiele für Ihre Beschwerden, legen Sie alle relevanten Unterlagen vor und sprechen Sie Probleme offen an, damit sich der Gutachter ein realistisches Bild machen kann. 

 

Welchen Pflegegrad hat man bei Demenz?

Leichte Demenz -> Pflegegrad 1-2

Mittelschwere Demenz -> Pflegegrad 3-4

Schwere Demenz -> Pflegegrad 4-5

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