Pflichtberatung §37,3 SGB XI 

PG 1

  • Freiwillig (halbjährlich).

PG 2-5

  • Mindestens alle 6 Monate (halbjährlich).

Hinweis: Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse vollständig.

Für Pflegebedürftige entstehen beim Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI keine eigenen Kosten und keine Vorauszahlungen. Privat Versicherte erhalten zunächst eine Rechnung von einer anerkannten Beratungsstelle, die sie bei ihrer Pflegekasse erstattet bekommen.

Ablauf der Beratung

Erfassung der Stammdaten und des Zeitpunkts des Beratungsbesuchs

Prüfung der Pflege- und Betreuungssituation aus Sicht der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson

Einschätzung der Pflegesituation aus fachlicher Sicht, inklusive der Frage, ob die Pflege zu Hause gesichert ist

Empfehlung möglicher Maßnahmen sowie Bereitstellung weiterer Informationen

Für SIE da

Ihr Anliegen ist uns wichtig. Unsere Ansprechpartner:innen stehen Ihnen zur Verfügung – vor Ort, telefonisch oder digital.

Wir sind für Sie da – persönlich oder digital!

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.