Pflichtberatung §37,3 SGB XI
PG 1
- Freiwillig (halbjährlich).
PG 2-5
- Mindestens alle 6 Monate (halbjährlich).
Hinweis: Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse vollständig.
Für Pflegebedürftige entstehen beim Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI keine eigenen Kosten und keine Vorauszahlungen. Privat Versicherte erhalten zunächst eine Rechnung von einer anerkannten Beratungsstelle, die sie bei ihrer Pflegekasse erstattet bekommen.
Ablauf der Beratung
Erfassung der Stammdaten und des Zeitpunkts des Beratungsbesuchs
Prüfung der Pflege- und Betreuungssituation aus Sicht der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson
Einschätzung der Pflegesituation aus fachlicher Sicht, inklusive der Frage, ob die Pflege zu Hause gesichert ist
Empfehlung möglicher Maßnahmen sowie Bereitstellung weiterer Informationen
Für SIE da

Ihr Anliegen ist uns wichtig. Unsere Ansprechpartner:innen stehen Ihnen zur Verfügung – vor Ort, telefonisch oder digital.
Wir sind für Sie da – persönlich oder digital!

