
Verhinderungspflege
3539€ Jahresbudget - flexibel nutzbar
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlastet, wenn sie selbst durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe die Pflege für kurze Zeit nicht übernehmen können. Sie dient der Sicherstellung der Pflege und kann durch professionelle Pflegedienste, andere Personen (auch entfernte Verwandte, Nachbarn) oder in anerkannten Einrichtungen erbracht werden. Wir von PflegeTec helfen Ihnen dabei, die erforderlichen Anträge zu stellen und die richtigen Informationen bereitzustellen, damit Sie die notwendige Entlastung erhalten.
Abrechnung Verhinderungspflege: So läuft’s
01
Voraussetzung prüfen
Schriftlicher Bescheid mit Gutachten
Möglichkeit zum Widerspruch bei abweichendem Ergebnis
02
Antrag stellen
Antrag bei der Pflegekasse einreichen
Detailliertes Formular mit Angaben zur Person und Pflegebedürftigkeit ausfüllen
Formular unterschreiben und zurückschicken
03
Fristen einhalten
Die Rückwirkungsfrist entfällt
Anträge müssen bis zum Ende des Folgejahres gestellt werden
04
Auszahlung
Die Überweisung dauert meist 4-6 Wochen
Unterstützung von PflegeTec
Hinweis: Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass alle relevanten Informationen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Anmeldung
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Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Wann wird das Pflegegeld wegen Verhinderungspflege gekürzt?
Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld unverändert weitergewährt. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld auf 50 Prozent reduziert, außer am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege, an denen es in voller Höhe gezahlt wird.
Wer darf die Verhinderungspflege nicht machen?
Verhinderungspflege darf nicht von der eigentlichen, eingetragenen Pflegeperson selbst übernommen werden, wenn diese verhindert ist, und auch nicht von einer weiteren, gleichzeitig eingetragenen Pflegeperson (es sei denn, diese wird neu eingetragen). Auch wer ausschließlich professionelle Pflegedienste nutzt, ohne eine Angehörige als Pflegeperson benannt zu haben, kann sie nicht beantragen, und Personen mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegebedürftigkeit haben keinen Anspruch.
Wie viel Geld pro Stunde für Verhinderungspflege?
Für Verhinderungspflege gibt es keinen festen Stundensatz (bei Pflegegrad 2-5) für Ersatzpflegekräfte oder nahe Angehörige, wobei der Stundensatz angemessen sein muss (oft zwischen Mindestlohn und ca. 30 €/Stunde), je nach Pflegegrad und Qualifikation; bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weitergezahlt, bei tageweiser um die Hälfte gekürzt.
Was kann alles über Verhinderungspflege abgerechnet werden?
Über die Verhinderungspflege können Sie Kosten für eine Ersatzpflegekraft abrechnen, wobei der Betrag je nach Pflegegrad und Beziehung zur Pflegekraft variiert: Bis Ende Juni 2025 sind es maximal 1.685 €/Jahr, aufgestockt durch Kurzzeitpflege bis zu 2.528 €, ab dem 1. Juli 2025 stehen Ihnen sogar bis zu 3.539 € für die Pflege zur Verfügung, die sich aus dem zusammengelegten Budget speisen. Bei nahen Angehörigen (bis 2. Grad) oder Mitbewohnern wird der Betrag oft auf das 1,5-fache (ab Juli 2.fache) des Pflegegeldes begrenzt, aber Verdienstausfall und Fahrtkosten (0,20 €/km) können zusätzlich erstattet werden.
